Die Kriminalisierung der Letzten Generation geht zu weit

Pressemitteilung vom 23. November 2023
PEN Berlin erhebt Einspruch: Die Kriminalisierung der Letzten Generation geht zu weit
 
Foto: adobeStock - MiReh 565272394
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Das Landgericht München I hat die Klimaschutzgruppe »Letzte Generation« als kriminelle Vereinigung eingestuft. Zu dieser rechtskräftigen Entscheidung erklärte Deniz Yücel, Sprecher des PEN Berlin:

»Man muss die Letzte Generation nicht mögen. Man kann ihre drastischen Warnungen vor einer drohenden Klimakatastrophe teilen oder für überzogene Apokalyptik halten. Man kann einige ihrer Forderungen wie die Einrichtung eines ›Klimarates‹ für antidemokratisch halten und ihr vorwerfen, mit ihren Straßenblockaden und anderen Aktionen dafür gesorgt zu haben, dass die gesellschaftliche Zustimmung für klimapolitische Maßnahmen heute niedriger ist als noch vor einigen Jahren. Ihr – stets friedlicher – Protest darf aber nicht auf diese Weise kriminalisiert werden. 

Die Letzte Generation als kriminelle Vereinigung zu bewerten – und damit schon die bloße Mitgliedschaft unter Strafe zu stellen – ist vollkommen überzogen. Anderen europäischen Staaten gelingt es auch, einzelne Straftatbestände rechtlich zu ahnden, ohne vergleichbare Klimaschutz-Organisation als kriminell einzustufen.

Grundsätzlich muss es die offene Gesellschaft aushalten, wenn der politische Diskurs zuweilen die Gestalt eines Handgemenges annimmt, was – unterhalb der Gewaltanwendung gegen Menschen – den einen oder anderen minderschweren Gesetzesbruch einschließen kann. Die Aktivistinnen und Aktivisten müssen ihrerseits hinnehmen, dass Straftaten wie Sachbeschädigung geahndet werden. Und sie müssen damit klarkommen, dass sie für Aktionen wie das Beschmieren des Grundgesetz-Denkmals heftig kritisiert werden. Aber um es auf Bayerisch zu sagen: A Depp is no lång koa Bandit.«

PEN Berlin. Wir stehen im Wort.
 

 

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