Kongress 2025: Impulsreferat von Renate Künast

Impulsreferat auf dem PEN-Berlin-Kongress »Wer räumt das jetzt auf?«
Publikumsdebatte: »Gibt es ein Recht auf Hass?«
29. November 2025, Säälchen, Berlin

Hass ist keine Meinung

Von Renate Künast

Renate Künast
Renate Künast bei ihrem Impulsreferat | Foto: Ali Ghandtschi

Womit hat es alles begonnen, die ganze Debatte? Sie hat damit begonnen, dass die Behauptung lautete, in diesem Land könne man seine Meinung nicht mehr sagen. Und das steigerte sich in Hass. Und als man dann gesagt hat, Hass ist aber doch keine Meinung, kein grundgesetzlich geschützter Meinungsbeitrag, wurde auch das kritisiert und man behauptete, auch das sei eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Ich denke, wir müssen uns an dieser Stelle die Mühe machen zu differenzieren und zwischen Hass und Meinung eine Linie zu finden. Weil: Nicht jede Machtkritik ist Hass und Machtkritik ist zulässig, sogar gewollt. Und umgekehrt: Hass dient nicht der Meinungsbildung, sondern eigentlich der Herabwürdigung. Und so trenne ich das beides.

Hass findet heute unter anderen Bedingungen statt als den Bedingungen, unter denen das Grundgesetz und dessen Artikel 5 geschrieben wurden und wo man festgelegt hat, welche Bedeutung Meinung- und Informationsfreiheit haben.

Jetzt ist es so, dass richtiger Hass von einigen Einzelpersonen, aber auch von Organisationen gezielt eingesetzt wird, um demokratische Institutionen, Verfassungsorgane und einzelne Personen, die in ihnen aktiv sind – ich zähle mal die Medien als vierte Gewalt dazu – und auch die Verfahren zu delegitimieren. Hass kann man ja privat haben. Aber wenn man die Frage stellt »Gibt es ein Recht auf Hass?«, muss ich sagen: Es gibt zumindest kein Recht darauf, seinen Hass ohne jede Grenze und Schranke zu äußern, sich also über andere abwertend. Und die Frage ist gar nicht trivial.

Manchmal sagen Menschen, man dürfe ja seine Meinung nicht mehr sagen. Allerdings sind es genau die, die ich in Social Media, in Podcasts und in TV-Talkshows dann ständig sehe, oder in Zeitungen, Magazinen, Newslettern, wo sie auch sagen, man dürfe seine Meinung gar nicht mehr sagen. Da kann etwas nicht stimmen, meine Damen und Herren.

Ich sehe auch manchmal, dass man mit dieser Attitüde quasi Karriere machen kann, selbst im Fernsehen, im Öffentlich-Rechtlichen, den man eigentlich kritisiert. Wir stellen fest, dass es auch Teil einer Strategie ist, diese Begriffe, Hass, Hate-Speech, Falsch-Zitate, üble Nachrede, alle miteinander in einen Topf zu werfen und noch die Behauptung der Meinungsfreiheit da reinzutun und es durcheinander zu rühren, um uns weiß zu machen, das sei alles exakt dasselbe.

Angefangen hat es nicht nur damit, dass man gesagt hat, man dürfe seine Meinung nicht mehr sagen, um dann irgendwas Abwertendes rauszuhauen. Sondern es hat auch damit angefangen, und das ist Teil der großen Strategie, dass man Journalismus angegriffen hat, also quasi die vierte Gewalt, indem man sie »Lügenpresse« nannte. Wenn Sie sich den Kontext vorstellen, was Rechtsextreme in dieser Gesellschaft tun – sie wollen natürlich, dass alle Verfassungsorgane plus die vierte Gewalt an Glaubwürdigkeit verlieren. Deshalb greifen sie nicht nur diese Organe an, sondern auch Akteure.

Und deshalb haben sie gesagt: »Lügenpresse«. Warum? Weil es zu ihrer Strategie führt, dass sie ihre alternativen Fakten auf den Markt bringen. Und wenn dann irgendwo eine UN-Organisation 150 Wissenschaftler weltweit beauftragt hat, eine wissenschaftliche Antwort auf eine Frage auszuarbeiten, kommen die und sagen: »Ich kenne aber Herrn Mayer-Müller und der hat was ganz anderes gesagt, der ist übrigens der einzige Wissenschaftler, der unabhängig ist.«

Ralf Bönt
Publikum: steffen kopetzky (l.), Joachim Helfer (m.) | Foto: Ali Ghandtschi

Wenn Sie sich jetzt wundern, warum das Wort »Lügenpresse« heute kaum noch auftaucht – weil es seine Arbeit getan hat. Dieses Wort hat seine Aufgabe erledigt, man hat das für bestimmte gesellschaftliche Kreise gesetzt, den Rest erledigt der Algorithmus von Social Media. Dort bekommen Menschen ihre Informationen. Und innerhalb des Geschäftsmodells der Aufregung und Erregung kommt hinzu, nicht nur, dass Einzelne da über Hass als Meinung reden, über Journalismus als »Lügenpresse«, um dann ihre Inhalte zu implementieren.

Ralf Bönt
Louisa Zennia am Saalmikrofon, Ralf Bönt | Foto: Ali Ghandtschi

Dort manipuliert sie auch noch einen Algorithmus derer, die das Geschäft betreiben. Dafür gibt es viele Beispiele, das würde länger als fünf Minuten dauern, die alle zu nennen. Aber der Algorithmus ist problemlos in der Lage, damit es mehr Klicks gibt, damit es mehr Werbung gibt und die Werbemittel nicht mehr beim klassischen Journalismus mit seinen Pflichten landen, sondern dort, da kommen dann Beleidigungen, üble Nachrede aus dem Inland, aus dem Ausland, Sie wissen es, Propaganda und sogar teilweise der Versuch, Wahlen zu beeinflussen.

Ich nenne mal nur Elon Musk oder auch das Brexit-Referendum. Rechtsextremismus hat als erstes den digitalen Mechanismus gebraucht, missbraucht und wenn man darüber redet, weil Herr Kubicki hat es genannt, dass wir eben dünn werden. Ich glaube, dass wir das manchmal trennen müssen. Natürlich hat das mit dem Jugendschutz zu tun, dass Menschen, gerade Frauen dazu animiert werden, immer dünner zu werden. Das hat nichts mit großen Demokratiegefährdungen zu tun, aber mit einer Untergruppe staatlicher Pflichten und die heißt Jugendschutz.

So, wie wir beim Tabakrauchen und beim Alkohol aufpassen müssen und sagen: »Wir haben die Pflicht auch Jugendschutzregeln zu installieren«, müssen wir auch in der digitalen Welt aufpassen, was da eigentlich passiert. Spätestens, wenn junge Mädchen am Rande von Games animiert werden, Nacktbilder runterzuladen, wissen wir, um was es geht. Social Media und das, was da an Meinung jetzt neu ist, hat ja beides: Chancen, aber auch Gefahren.

Es gibt mittlerweile Studien, die sagen, dass die Menschen 60 Stunden pro Woche in Social Media verbringen und sich dann dort zum Beispiel auch die Masse an Hass ansehen. Ich weiß, viele haben gedacht, 60 Stunden kann gar nicht sein. Aber wenn Sie auf die Straße gehen, sehen Sie, dass die Leute schon so über die Ampel laufen, dann kommen Sie auch auf 60 Stunden, wenn Sie jeden Morgen und Abend schon zwei Stunden beieinander haben auf dem Hin- und Rückweg zur Schule, Uni oder zu ihrem Arbeitsplatz.

Ich meine, wir stehen heute vor einer Gefahr, nämlich der Gefahr des Missbrauchs des Wortes. Hass, der angeblich Meinung ist und zwar eine Gefahr für die Demokratie und eine Gefahr für die Einzelnen, die da tatsächlich teilweise Kampagnen erleben und auch psychisch unter Druck gesetzt sind und dann kaum noch die Möglichkeit haben, ihre Meinung selber offen zu äußern.

Um nochmal Hass von Meinungsfreiheit abzugrenzen, will ich Ihnen sagen, was ich damit meine: Gehen wir zurück aufs Grundgesetz. Die Meinungsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte. Warum? Lernend aus Weimar, aus dem Nationalsozialismus hat man gesagt, zur Demokratie gehört Machtkritik.

Und deshalb ist die Meinungsfreiheit faktisch der Ausdruck davon. Eine Demokratie lässt Machtkritik zu, die ist quasi darauf geeicht, dass sie das möglich macht. Machtkritik darf auch scharf sein, darf polemisch sein und wir müssen dann sagen: »Das muss der Staat aushalten, das müssen Abgeordnete aushalten.« Und es ist sogar so, dass die staatlichen Akteure das nicht nur aushalten müssen, sie müssen das eigentlich auch noch schützen, weil eben diese Art der Machtkritik Teil der Demokratie ist.

Aber was ist wirklich Meinung dabei? Was ist Hass? Und was ist weder Meinungsfreiheit und Machtkritik, sondern Herabwürdigung von Personen?

J.D. Vance hat auf der Münchner Sicherheitskonferenz behauptet: »Bei euch in Europa gibt es keine Meinungsfreiheit, aber in den USA.« Ich will auf eines hinweisen, in den USA gibt es keine Meinungsfreiheit, sondern Freedom of Speech. Das ist noch was anderes.

Freedom of Speech heißt, dass du alles, was du im Kopf und im Herzen hast, auch sagen darfst, ohne dass das Grundrecht eines anderen dir als Schranke entgegenkommt. Freedom of Speech heißt, dass man was erfinden kann. Also man kann zum Beispiel erfinden, dass Hillary Clinton im Keller einer Pizzeria einen Kinderporno-Ring betrieben habe.

So war es im ersten Wahlkampf von Trump. Man kann alle möglichen Dinge erfinden und sagen, Menschen herabwürdigen – das ist Freedom of Speech, also Freiheit der Rede, Meinungsfreiheit, die Machtkritik heißt, hingegen benötigt eine gewisse Bindung an Fakten und findet Schranken im Persönlichkeitsrecht des anderen. Sie gilt also nicht bis ins Unendliche.

Wir kennen Tatbestände – Volksverhetzung, üble Nachrede, falsche Tatsachenbehauptung, zum Beispiel bei der Holocaust-Lüge, das Nutzen von Propagandamitteln verfassungswidriger Organe und die Verletzung der Menschenwürde.

Und dann kommt noch die Beleidigung hierzu. Ich würde, wie Wolfgang Kubicki, gerne darüber nachdenken. Vor 20, 30 Jahren hätte ich laut darüber nachgedacht, ob die Beleidigung in den Zivilrechtsbereich gehoben werden muss. Sie müssen nur wissen, dass sie dann in Vorleistung gehen müssen. Dann kannst du dich gegen eine Beleidigung nur wehren, wenn du tatsächlich zum Beispiel Prozesskosten vorab überweist, anders als in den Strafverfahren.

Vor 20, 30 Jahren hätte ich es vielleicht gemacht. In den heutigen Zeiten nicht, wo Rechtsextremismus die Beleidigung als mildestes Mittel, aber systematisch und orchestriert eingesetzt.

In diesem Fall haben wir Formalbeleidigungen. Und wir haben aber auch Beleidigungen, wo man sagt, zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten muss abgewogen werden. Ich bin ja selber bis zum Bundesverfassungsgericht gegangen in einer solchen Sache.

Und dieses Bundesverfassungsgericht hat dann zwei Dinge, meiner Meinung nach, gut festgestellt: nämlich, dass wir, erstens, ein öffentliches Interesse daran haben, dass die Persönlichkeitsrechte von Menschen, die sich für diese Gemeinschaft engagieren, geschützt werden. Es ist im öffentlichen Interesse. Das heißt, da, wo das A-Wort nicht immer eine Beleidigung ist, sondern der Kontext hergestellt werden muss zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten, muss man auch berücksichtigen, dass es öffentliches Interesse ist bei der Abwägung, dass Menschen ihre Persönlichkeitsrechte gewahrt sehen. Denn sonst engagiert sich niemand mehr in diesem Land, vom Jugendsportleiter bis zum Abgeordneten.

Und der zweite Punkt, den ich nicht unwichtig finde: Ich würde heute nicht die Hand an den Beleidigungstatbestand anlegen. Man muss auch berücksichtigen, meine Damen und Herren, dass heute die Reichweite und Wiederholbarkeit im Digitalen unendlich hoch ist.

 

Transkribierte und geringfügig redigierte Fassung des Inputreferats, das Renate Künast am 29. November 2025 auf dem Kongress des PEN Berlin gehalten hat.

* Renate Künast, geboren 1955 in Recklinghausen, Rechtsanwältin und ehemalige Politikerin. Von 2002 bis 2025 war sie Mitglied des Bundestages, von 2001 bis 2005 Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 2000/01 Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, 2005 bis 2013 Vorsitzende der Bundestagsfraktion.

GEGENREDE VON WOLFGANG KUBICKI
ALLE BEITRÄGE AUF DEM KONGRESS

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