Pressemitteilung vom 6. März 2026
Nazikram heilig, KI berät Verfassungsschutz?
Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen den Journalisten Jan Fleischhauer, Gründungsmitglied von PEN Berlin. Weil er in einem Podcast ironisch gefragt hatte: »Wie heißt die AfD-Jugend jetzt eigentlich? ›Generation Hoffnung‹ oder ›Generation Deutschland erwache‹?«, wirft ihm die Staatsanwaltschaft das »Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen« (§86a StGB) vor.
PEN Berlin ist fassungslos. Wie schon bei der Hausdurchsuchung des Medienwissenschaftlers Norbert Bolz im Oktober 2025, bei der gleich vier staatliche Stellen – die Meldestelle »Hessen gegen Hetze« des hessischen Innenministeriums, das Bundeskriminalamt, die Berliner Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Berlin-Tiergarten – nicht erkannt hatten, dass Bolz eine NS-Parole als ironische Replik auf eine verunglückte Überschrift in der taz verwendet hatte, entscheiden sich deutsche Ermittlungsbehörden erneut für eine höchst befremdliche Interpretation dieser Strafrechtsnorm.
»Der Sinn von §86a kann nicht in einer Sakralisierung von Nazi-Parolen liegen«, sagte PEN-Berlin-Sprecher Deniz Yücel. »Demnach darf man nicht mal in satirischer Absicht eine historische Parole aufgreifen und gegen Neonazis und Rechtsradikale verwenden. Die Ermittlungsbehörden handeln so, als würde ihre Devise lauten: ›Nazikram ist heilig, über den Führer macht man keine Witze.‹«
Dass die Zahl der in der Statistik »Politisch motivierte Kriminalität« des Bundeskriminalamts erfassten Äußerungsdelikte in den vergangenen Jahren so sprunghaft angestiegen ist, liegt auch an dieser eigenwilligen Gesetzesauslegung durch die Ermittlungsbehörden. Dass solche Ermittlungen nur in den wenigsten Fällen zu einer Verurteilung führen, macht die Sache nicht besser. Schon die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wirkt einschüchternd und ist wohl auch genauso gemeint.
Deutscher Buchhandlungspreis
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat die Überprüfung der für den Deutschen Buchhandlungspreis nominierten Buchhandlungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und die darauffolgende Streichung dreier Buchhandlungen von der Preisträgerliste mit Verve verteidigt – ohne entscheidende Fragen zu beantworten, wie etwa die zentrale, was den Buchhandlungen eigentlich konkret vorgeworfen wird. Wir hätten nun eine weitere Frage, die im Lichte der Ermittlungsverfahren gegen Jan Fleischhauer und Norbert Bolz nicht so abwegig ist, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag.
Auf der Webseite des Berliner Buchladens »Zur schwankenden Weltkugel«, einer der drei betroffenen Buchhandlungen, finden sich zwei Veranstaltungen, die möglicherweise den Ausschlag für die Streichung gegeben haben. Eine mit dem Titel »Fröhlich, mit Hitler-Kopf unterm Arm«, bei der es um ein berühmtes Foto vom Mai 1945 ging, das einen sowjetischen Soldaten zeigt, der, nun ja, eben fröhlich mit dem Kopf einer Hitler-Büste unterm Arm in den Trümmern Berlins steht. Bei der anderen handelte es sich um eine Buchvorstellung »›Arbeit macht frei‹«. Weder der Autor noch der Buchladen machten sich diese zynische KZ-Parole zu eigen, vielmehr war es ein Zitat. Das Buch trägt den Untertitel »Annäherungen an eine NS-Devise«.
Kann es sein, dass der Verfassungsschutz aus diesen Veranstaltungstiteln die Schlussfolgerung gezogen hat, man habe es mit einem rechtsextremen Buchladen zu tun? Kam gar eine vom Verfassungsschutz herangezogene KI zu diesem Befund?
Dieser Verdacht klingt absurd. Allerdings ist der gesamte Vorgang, wie Thea Dorn, Sprecherin von PEN Berlin, sagt, »eines Kafka-Romans würdig, aber nicht eines Rechtsstaats. Oder sollte die bei deutschen Schülern viel beklagte Leseschwäche nun auch schon die Justiz und den Verfassungsschutz erreicht haben?«
PEN Berlin. Wir stehen im Wort.
