Haftbefehl gegen Deniz Yücel

Pressemitteilung vom 18. Mai 2023
Haftbefehl gegen Deniz Yücel
Foto [m]: Marlene Gawrisch / WELT

Ein Istanbuler Gericht hat heute Haftbefehl gegen den Co-Sprecher des PEN Berlin, Deniz Yücel, erlassen. Jenseits von verfahrenstechnischen Hintergründen besteht der Skandal darin, dass dieser Prozess wegen »Verunglimpfung des türkischen Staates und der türkischen Nation« sowie wegen »Beleidigung des Staatspräsidenten« überhaupt eröffnet wurde.

Denn sowohl das türkische Verfassungsgericht wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben Yücels einjährige Untersuchungshaft für rechtswidrig befunden und zugleich festgestellt: Alle Kommentare, Berichte und Interviews, die Deniz Yücel in der Welt veröffentlicht hatte und die ihm zur Last gelegt wurden, sind von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt.

In einem Rechtsstaat wäre Deniz Yücel deswegen nicht angeklagt worden, in einem Staat, der auch nur die eigenen Gesetze befolgt, hätte er nach diesen höchstrichterlichen Urteilen sofort freigesprochen werden müssen. Stattdessen wurde er in einem Verfahren wegen »Propaganda für eine Tarnorganisation« zu knapp drei Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde auf Grundlage derselben Zeitungsartikel ein neues Verfahren eröffnet, in dem nun dieser Haftbefehl ergangen ist.

Der PEN Berlin fordert die sofortige Einstellung der Verfahren gegen seinen Co-Sprecher. Zugleich denken wir an unsere türkischen Kolleginnen und Kollegen, die permanent den Drohungen eines Justizapparates ausgesetzt sind, den das Erdogan-Regime zu seinem politischen Instrument verwandelt hat.

PEN Berlin. Wir stehen im Wort.

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