Das Programm »Goethe-Institut im Exil« des Goethe-Instituts wurde mit sofortiger Wirkung eingestellt. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat drei linke Buchhandlungen vom Buchhandlungspreis ausgeschlossen. Zu beiden Vorgängen hätten wir ein paar Fragen.
An das Goethe-Institut:
- Warum wurde das Programm »Goethe-Institut im Exil« wenige Monate vor dem ohnehin vorgesehenen Ende Hals über Kopf eingestellt, ohne Rücksicht auf bereits geplante und finanzierte Veranstaltungen?
- Das Statement des Goethe-Instituts gibt dazu keine Antwort. Dort heißt es, »vor dem Hintergrund aktueller politischer Dynamiken und multipler Krisen sowie deren Auswirkungen auf die Arbeit des Goethe-Instituts« habe der Vorstand des Goethe-Instituts die Entscheidung getroffen, das Programm »Goethe-Institut im Exil« mit sofortiger Wirkung einzustellen. Aber was ist damit gemeint?
- Ist es Zufall, dass diese Entscheidung am Vorabend einer geplanten Lesung und Diskussion mit palästinensischen Lyriker:innen im Berliner Kunsthaus ACUD getroffen wurde? Zufall, dass diese Entscheidung zwei Tage nach der Berlinale-Preisverleihung getroffen wurde, bei der die Äußerungen des syrisch-palästinensischen Regisseurs Abdallah Alkhatib für Empörung gesorgt haben?
- Hat das Auswärtige Amt Einfluss auf die Entscheidung genommen, das Programm »Goethe-Institut im Exil« einzustellen?
An Kulturstaatsminister Wolfram Weimer
- Was genau bedeutet im Fall der von der Preisverleihung ausgeschlossenen Buchhandlungen der Hinweis auf »verfassungsschutzrechtlich relevante Erkenntnisse«? Sind diese Erkenntnisse öffentlich überprüfbar? Hatten die betroffenen Buchhandlungen die Möglichkeit, zu den »Erkenntnissen« des Verfassungsschutzes Stellung zu beziehen?
- Wer genau hat auf welcher rechtlichen Grundlage die Entscheidung getroffen, die drei Buchhandlungen von der Liste zu streichen?
- Misstraut der Kulturstaatsminister der Jury des Buchhandlungspreises? Warum werden die Vorschläge der vom BKM berufenen Jury einer Prüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz unterzogen?
- In seinem Grußwort zum Deutschen Buchhandlungspreis 2025 schreibt Kulturstaatsminister Wolfram Weimer: »Durch Literatur können wir Erfahrungen machen, die uns sonst nicht möglich wären (…) Deshalb ist die Freiheit des Wortes eines der höchsten Güter unserer demokratischen Gesellschaft, das wir um jeden Preis erhalten und schützen müssen. Inhabergeführte Buchhandlungen leisten dazu einen wichtigen Beitrag.« Sollen wir diese Sätze wie folgt übersetzen? »Durch Literatur wollen wir Erfahrungen machen, die uns möglichst wenig verstören (…) Deshalb ist die Freiheit des Wortes eines der relativen Güter unserer demokratischen Gesellschaft, das wir erhalten und schützen, sofern es nicht wehtut. Inhabergeführte Buchhandlungen leisten dazu einen wichtigen Beitrag, solange sie ihren Kund:innen nicht die falschen Bücher empfehlen.«
- Hält der Kulturstaatsminister das Bundesamt für Verfassungsschutz für kompetent, die Arbeit von Kultureinrichtungen zu bewerten? Falls ja: Muss man davon ausgehen, dass demnächst Theater, die Stücke von Bertolt Brecht oder Heiner Müller spielen, oder die Wagner-Festspiele in Bayreuth vom Verfassungsschutz beobachtet werden?
- Lässt sich der Kulturstaatsminister in seinen Entscheidungen von der AfD oder von einer Meldestelle im Wartestand wie Nius treiben, die im Herbst eine Kampagne gegen linke Buchverlage gestartet hat?
An die gesamte Bundesregierung:
- Gilt das Grundprinzip der deutschen Kulturförderung – Es gibt keine Staatskultur, gefördert wird die Autonomie der Kultur – weiterhin?
PEN Berlin. Wir stehen im Wort.
